Ein neuer Standard in der Lungenkrebsfrüherkennung?

Lesedauer: 5 min

Ein neuer Standard in der Lungenkrebsfrüherkennung?

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In diesem Artikel

Evidenz und gesundheitspolitischer Kontext des Lungenkrebs-Screenings

Die Assoziation zwischen Tabakkonsum und erhöhtem Lungenkrebsrisiko ist längst bekannt – und dennoch aktueller denn je.

Lange hat man die Sinnhaftigkeit von Low-Dose-CTs (LDCT) als Screeningmethode zur Lungenkrebs-Früherkennung kontrovers diskutiert. Zu den Argumenten der Befürworter zählen die potenzielle Heilbarkeit früherer Stadien, die damit einhergehende Reduktion der Sterberate und die Kostenersparnis gegenüber der Therapie einer fortgeschritteneren Erkrankung. Kritiker hingegen warnen vor Überbehandlung, falsch-positiven Befunden und den möglichen Kosten- und Kapazitätsproblemen im Gesundheitssystem.

Eine Metaanalyse von Hoffman et al. (2020; 9 Studien mit insgesamt 96.559 Probanden) zeigte, dass LDCTs die Entdeckung von Lungenkrebs im Stadium I nahezu verdreifacht (RR = 2,93; 95 % CI = 2,16–3,98; I² = 19 %) und die Lungenkrebssterblichkeit um 16 % reduzieren konnte (RR = 0,84; 95 % CI = 0,75–0,93; I² = 0 %).
Um einen Todesfall durch Lungenkrebs zu verhindern, mussten 265 Personen gescreent werden.

Die Falsch-Positiv-Rate lag bei 8 % (95 % CI: 4–18 %). Schwerwiegende Komplikationen nach invasiven Abklärungen traten selten auf (< 1 von 1000). Die Überdiagnoserate wurde auf 8,9 % geschätzt, während signifikante Nebenbefunde in 7,5 % der Fälle entdeckt wurden.¹ 

Seit 2021 läuft in Deutschland an 3 Kliniken die HANSE-Studie als Teil des EU-finanzierten Projekts SOLACE („Strengthening the screening of Lung Cancer in Europe“), das im Rahmen des europäischen Plans gegen Krebs („Europe’s Beating Cancer Plan“) umgesetzt wird. SOLACE hat das Ziel, Programme zur Früherkennung von Lungenkrebs europaweit zu fördern.²

Am 1. Juli 2024 ist das LDCT-basierte Lungenkrebs-Screening durch die Verordnung des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) in Deutschland für Rauchende mit entsprechender Indikation als Selbstzahlerleistung zugänglich gemacht worden.³

Inzwischen hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G‑BA) ein Präventionsprogramm zur Früherkennung von Lungenkrebs mittels Niedrigdosis-Computertomographie als neue Leistung der gesetzlichen Krankenkassen beschlossen. Nach Anpassung des einheitlichen Bewertungsmaßstabs soll das Screeningprogramm voraussichtlich im April 2026 starten.⁴  

Wer, wie, was: Teilnahmevoraussetzungen und Entscheidungswege

Fachärzte sowie Ärzte im dritten Weiterbildungsjahr aus den Bereichen Allgemeinmedizin, Arbeitsmedizin und Innerer Medizin, einschließlich Pneumologie, spielen eine zentrale Rolle bei der Identifikation und Überweisung geeigneter Personen für LDCT-basierte Lungenkrebs-Früherkennungsmaßnahmen. Die Rechtsverordnung schreibt vor, dass qualifizierte Ärzte dieser Fachrichtungen zwingend die Bereitstellung von Informationen, die Erhebung des individuellen Risikoprofils und die Überprüfung der medizinischen Eignung potenzieller Screening-Teilnehmer übernehmen. Dabei sind eine hohe Teilnehmerrate sowie der Ausschluss ungeeigneter Personen essenziell, um Erfolg, Sicherheit und die Kosteneffizienz des Programms sicherzustellen.⁵  

Das LDCT selbst darf nur von Radiologen mit entsprechender Genehmigung zur Lungenkrebs‑Früherkennung durchgeführt werden. Den entsprechenden Zertifizierungskurs bietet die AG Thoraxdiagnostik unter folgendem Link:

https://www.ag-thorax.drg.de/de-DE/10945/zertifizierung/

Vertiefende Informationen und eine strukturierte Übersicht über die Anforderungen an die beteiligten Ärzte liefert die Tabelle 4 von Blum et al. (2025) abrufbar über:

www.thieme-connect.com/products/ejournals/pdf/10.1055/a-2697-6434.pdf#page=6

Für die Teilnahme am Lungenkrebs-Screening müssen zunächst die Zielgruppenkriterien erfüllt werden. Diese sind (ehemalige) Raucher im Alte r von 50 bis 75 Jahren mit einem Zigarettenkonsum über mindestens 25 Jahre und einer Rauchbelastung von mindestens 15 Packungsjahren. Ein Rauchstopp darf dabei nicht länger als 10 Jahre zurückliegen und es darf innerhalb der letzten 12 Monate kein Thorax-CT durchgeführt worden sein.

Zusätzlich erfolgt eine Überprüfung der medizinischen Eignung durch qualifizierte Ärzte. Dabei orientieren sich die Ärzte an den Empfehlungen der S3-Leitlinie, die ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis durch die sorgfältige Auswahl der Teilnehmer sicherstellen sollen.

Wesentliche Kriterien für die Einschlussentscheidung sind:

  1. Die Möglichkeit, dass die Person für kurativ intendierte Therapien infrage kommt.
  2. Der Ausschluss von Personen mit einer zu geringen Lebenserwartung, um Überdiagnosen und Übertherapien zu vermeiden.

Besondere Beachtung finden hierbei der allgemeine Gesundheitszustand, bestehende Begleiterkrankungen und die Lebenserwartung der potenziellen Teilnehmer. Eine erneute Überprüfung der Eignung sollte bei Personen im Alter von 50 bis 70 Jahren alle fünf Jahre und bei Teilnehmern im Alter von 70 bis 75 Jahren mindestens alle drei Jahre erfolgen.⁶ 

Abbildung übernommen von: www.g-ba.de

Für das Procedere nach der Untersuchung ist folgener Algorithmus vorgegeben: Liegt ein unauffälliger Befund vor, besteht nach 12 Monaten ein Anspruch auf eine erneute Untersuchung.

Zeigt die Erstbefundung Auffälligkeiten, erfolgt eine Weiterleitung der Aufnahmen an einen unabhängigen Zweitbefunder. Im Konsens wird dann – abhängig von der vermuteten Dignität – eine Entscheidung getroffen:

  • Bei einem kontrollbedürftigen Befund, der als wahrscheinlich gutartig eingestuft wird, wird ein früherer Kontrolltermin empfohlen. 
  • Legt der Befund einen hohen Verdacht auf Bösartigkeit nahe, werden weiterführende diagnostische oder therapeutische Maßnahmen unverzüglich eingeleitet.⁴ 

Zwischen Innovation und Verantwortung

Der Einsatz von KI im Lungenkrebsscreening eröffnet neue Möglichkeiten, Diagnosen präziser und einheitlicher zu gestalten. Softwarelösungen wie Lung-CAD-Systeme (Computer-Aided Detection) unterstützen dabei, Lungenrundherde zu erkennen, zu klassifizieren und deren Verlauf zu beurteilen. Langfristig könnten solche Systeme die Befundung durch Radiologen ergänzen oder gar teilweise ersetzen. Zusätzlich bieten sie die Möglichkeit, Begleitbefunde wie Koronarkalk oder Lungenemphysem zu quantifizieren, was den Anwendungsbereich über die reine Krebsfrüherkennung hinaus erweitert.

Gleichzeitig gibt es Herausforderungen, die vor einer breiten Einführung berücksichtigt werden müssen. Dazu zählen technische und organisatorische Fragen, wirtschaftliche Aspekte sowie rechtliche und ethische Bedenken. Eine erfolgreiche Umsetzung erfordert belastbare Studien, die Wirtschaftlichkeit solcher Systeme sowie die Schulung und Akzeptanz des medizinischen Fachpersonals.⁷ 

Quellen

  1. Hoffman et al. (2020). Lung cancer screening with low-dose CT: A meta-analysis. Journal of General Internal Medicine, 35(10), 3015–3025. https://doi.org/10.1007/s11606-020-05951-7
  1. European Lung Foundation (ELF). (2025). SOLACE: Strengthening the screening of lung cancer in Europe. Abgerufen am 23. Oktober 2025, von https://europeanlung.org/solace/
  1. Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). (2025, 5. August). Lungenkrebsfrüherkennung für starke Raucher*innen: Neue Verordnung und ihre Umsetzung. Abgerufen am 23. Oktober 2025, von https://www.bfs.de/DE/themen/ion/anwendung-medizin/frueherkennung/anerkannt/lungenkrebsfrueherkennung.html
  1. Gemeinsamer Bundesausschuss (G‑BA). (2025). Lungenkrebs‑Früherkennung für Raucherinnen und Raucher. Abgerufen am 23. Oktober 2025, von https://www.g-ba.de/themen/methodenbewertung/erwachsene/krebsfrueherkennung/lungenkrebs-screening/
  1. Blum et al. (2025) “Whitepaper zu Identifikation, Information und Eignungsprüfung von potenziellen Teilnehmern an der Lungenkrebsfrüherkennung in Deutschland.” Pneumologie. https://doi.org/10.1055/a-2697-6434
  1. Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachge-

sellschaften (AWMF) e. V. S3-Leitlinie Prävention, Diagnostik, Therapie und Nachsorge des Lungenkarzinoms Version 4.0 – April 2025

AWMF-Registernummer: 020-007OL. 2025
Opitz et al. (2025) Einfluss von künstlicher Intelligenz auf Entscheidungen in der Radiologie am Beispiel des Lungenkrebsscreenings. Radiologie (Heidelb), 65(9), 700–704. https://doi.org/10.1007/s00117-025-01496-0

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