AGB
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der VERKÄUFERIN GmbH (B2B)
1. Allgemeines
1.1. Die nachstehenden Vertragsbestimmungen (AGB) gelten für sämtliche mit der Dr. Wolf, Beckelmann & Partner GmbH (nachfolgend: VERKÄUFERIN) abgeschlossenen Verträge mit dem Kunden (nachfolgend: KUNDE) betreffend dem Verkauf von Produkten und Waren durch die VERKÄUFERIN.
1.2. Diese AGB gelten ausschließlich für Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind. Im Wesentlichen richtet sich das Produktangebot an medizinische Fachkreise. Soweit für einzelne Produkte ein Nachweis der Fachkreiseigenschaft notwendig ist, ist die VERKÄUFERIN berechtigte etwaige Nachweise zu verlangen, bevor Sie den KUNDEN für die Produkte freischaltet. Diese AGB beziehen sich
i) auf die über den B2B Online-Shop der VERKÄUFERIN abgeschlossene Verträge.
ii) auf die Abseits der Plattform geschlossenen Verträge, soweit diese AGB darin einbezogen worden sind.
1.3. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden erkennt die VERKÄUFERIN nicht an, es sei denn, VERKÄUFERIN hätte diesen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.
1.4. Gegenstand dieser AGB ist der Verkauf von angebotenen Produkten und Waren der VERKÄUFERIN. Der Vertragsgegenstand ergibt sich ausschließlich aus den getätigten Angaben zum jeweiligen Produkt, dem konkreten Angebot und diesen AGB. Flyer, Kataloge, Preislisten und sonstige Aussagen der VERKÄUFERIN werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn diese ausdrücklich einbezogen worden sind.
1.5. Produktbeschreibungen, Darstellungen, Aussagen usw. der VERKÄUFERIN sind Leistungsbeschreibungen, jedoch keine Garantien. Eine Garantie bedarf einer gesonderten schriftlichen Erklärung durch die Geschäftsleitung der VERKÄUFERIN.
2. Vertragsschluss Online-Shop (Warenkorb)
2.1. Der KUNDE kann durch Anklicken des entsprechenden Buttons die gewünschten Artikel in den Warenkorb einlegen und sodann durch Anklicken des Warenkorbs den Bestellprozess einleiten. Innerhalb des Bestellprozesses muss der KUNDE die erforderlichen Kontakt-Daten für den Versand und für die Zahlung auswählen bzw. bestätigen und die Bestellung durch Anklicken des Buttons „zahlungspflichtig bestellen“ abschließen. Im Zuge des Bestellprozesses kann der KUNDE zudem die in seinem Profil vorher angelegte Adresse auswählen, eine neue Adresse anlegen oder einen Kommentar hinterlassen.
2.2. Eingabefehler, insb. irrtümlich in den Warenkorb eingelegte Artikel, kann der KUNDE über die Auswahl des Warenkorbs im Header der Seite anpassen oder entfernen. Alternativ kann er unter www.beckelmann.shop den Warenkorb aktualisieren und anpassen. Im Bestellprozess kann der KUNDE Eingabefehler in den verschiedenen Schritten durch Navigation zum jeweiligen Schritt mittels der Buttons „vor“ und „zurück“ des Browsers korrigieren.
2.3. Die Darstellung der Produkte im Online-Shop der VERKÄUFERIN stellt lediglich eine unverbindliche Aufforderung an den KUNDEN zur Bestellung dar. Der KUNDE gibt durch die Bestellung ein verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss über die in dem Warenkorb enthaltenen Artikel ab. Die VERKÄUFERIN wird den Zugang der Bestellung unverzüglich per E-Mail automatisiert bestätigen. Durch die automatisierte Bestellbestätigung des Shop-Systems kommt noch kein Vertragsverhältnis zu Stande.
2.4. Die VERKÄUFERIN wird das Angebot des KUNDEN nach Prüfung des Warenbestandes durch gesonderte Annahmeerklärung per E-Mail, durch Übersendung der Ware innerhalb einer Frist von 5 Tagen oder 3 Werktagen nach der Bestellung annehmen. Erst mit einer gesonderten Annahmeerklärung, dem Erhalt der E-Mail bzw. mit Erhalt der Ware selbst, innerhalb der vorgenannten Frist, kommt der Kaufvertrag zu Stande.
2.5. Der Kaufvertrag kommt ausschließlich zustande mit der VERKÄUFERIN.
2.6. Die Vertragssprache ist Deutsch.
3. Vertragstextspeicherung
Der Vertragstext wird vom VERKÄUFER gespeichert. Diese AGB können auch auf der Website abgerufen und ausgedruckt werden.
4. Vertragsschluss (Ohne Einbezug des Online-Shops)
4.1. Die Darstellung der Produkte Angebot der VERKÄUFERIN bzw. in den Katalogen stellt eine unverbindliche Aufforderung an den KUNDEN zum Abschluss einer Bestellung dar. Der KUNDE gibt durch die Übermittlung seiner gewünschten Bestellung ein verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss über die in von ihm ausgewählten Produkte und Artikel ab. Die VERKÄUFERIN wird die Bestellung unverzüglich prüfen und dem KUNDEN in Textform bestätigen oder ablehnen.
4.2. Die VERKÄUFERIN wird das Angebot des KUNDEN nach Prüfung des Warenbestandes durch gesonderte Annahmeerklärung in Textform oder durch Übersendung der Ware innerhalb einer Frist von 5 Tagen oder 3 Werktagen nach der Bestellung annehmen. Erst mit einer gesonderten Annahmeerklärung bzw. mit Erhalt der Ware selbst, innerhalb der vorgenannten Frist, kommt der Kaufvertrag zu Stande.
4.3. Der Kaufvertrag kommt ausschließlich zustande mit der VERKÄUFERIN.
4.4. Die Vertragssprache ist Deutsch.
5. Preise und Versandkosten
5.1. Es gelten die am Tag der Bestellung gültigen Preise, wie Sie im B2B Online-Shop angezeigt werden. Findet eine Bestellung für Produkte abseits des Online-Shop statt, ergeben sich die Preise aus den zur Verfügung gestellten Unterlagen. Die Preise in den zur Verfügung gestellten Unterlagen sind unverbindlich und Änderungen vorbehalten. Tagesaktuelle Preise können bei der VERKÄUFERIN in Textform oder telefonisch angefragt werden.
5.2. Soweit vertraglich mit dem VERKÄUFER besondere Konditionen vereinbart worden sind, werden diese berücksichtigt oder können durch Eingabe eines Gutscheincodes im Online-Shop oder als Beigabe zur Bestellung bereitgestellt werden. Bei Fragen zu den bestehenden Konditionen oder Problemen im Shop wenden Sie sich bitte an uns.
5.3. Die Preise werden in Euro angegeben und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und zzgl. Versandkosten.
5.4. Die Versandkosten ergeben sich aus der Versandkostentabelle unter:
https://beckelmann.medisalescloud.intersales.de/versand.
5.5. Im Einzelfall können bei grenzüberschreitenden Lieferungen weitere Steuern (z.B. im Fall eines innergemeinschaftlichen Erwerbs) und/oder Abgaben (z.B. Zölle) vom KUNDEN zu zahlen sein.
6. Zahlungsbedingungen
6.1. Die VERKÄUFERIN akzeptiert nur die angebotenen Zahlungsmethoden. Der KUNDE wählt die von ihm bevorzugte Zahlungsart unter den zur Verfügung stehenden Zahlungsmethoden selbst aus.
6.2. Wenn eine Lieferung gegen Vorkasse durch Überweisung erfolgt, hat der KUNDE die Zahlung des Kaufpreises zuzüglich anfallender Liefer- und Versandkosten vor der Lieferung an den Verkäufer zu überweisen. Die Lieferung erfolgt nach Eingang des vollständigen Rechnungsbetrages auf dem Konto von VERKÄUFERIN.
6.3. Wenn eine Lieferung gegen Rechnung erfolgt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) sofort, spätestens innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum bzw. nach Erhalt der Ware zur Zahlung fällig.
6.4. Sofern eine Bezahlung per Lastschrift erfolgt, hat der KUNDE der VERKÄUFERIN seine IBAN und den Kontoinhaber mitzuteilen. Die VERKÄUFERIN bucht nach Rechnungsstellung den Rechnungsbetrag von dem Konto des KUNDEN ab. Im Falle einer durch den Kunden zu vertretenden Rücklastschrift hat der KUNDE der VERKÄUFERIN die durch die Rücklastschrift entstandenen Bankbearbeitungsgebühren in tatsächlicher Höhe zu erstatten.
6.5. Im Falle des Verzugs ist der KUNDE zur Zahlung der gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmer verpflichtet. Außerdem besteht ein Anspruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 Euro. Die Geltendmachung weiteren Schadensersatzes bleibt vorbehalten. Die gesetzlichen Regelungen bzgl. der Folgen des Zahlungsverzuges bleiben unberührt.
6.6. Sollte ein Zahlungsziel des KUNDEN um 7 Tage überschritten werden und dieser Verzug ist durch den KUNDEN zu vertreten, sind alle in diesem Zeitpunkt offenen Forderungen der VERKÄUFERIN gegenüber dem KUNDEN sofort zur Zahlung fällig.
6.7. Aufrechnungsrechte stehen KUNDEN nur zu, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten bzw. von der VERKÄUFERIN anerkannt sind oder die sich gegenüberstehenden Forderungen auf demselben Rechtsverhältnis beruhen.
7. Besonderer Hinweis für Fehlbestellungen
7.1. Bei Abgabe einer fehlerhaften Bestellung obliegt es dem KUNDEN vor der Auslieferung durch die VERKÄUFERIN diese gegenüber der VERKÄUFERIN anzuzeigen.
7.2. Die VERKÄUFERIN kann ausschließlich Fehlbestellungen korrigieren, die noch nicht in Auslieferung befindlich sind.
7.3. Ob die VERKÄUFERIN einzelne Produkte einer bereits ausgelieferten Warenlieferung zurücknimmt obliegt ausschließlich der VERKÄUFERIN. Ein Rechtsanspruch auf eine Rückabwicklung durch die VERKÄUFERIN besteht nur in den gesetzlich ausdrücklich geregelten Fällen.
7.4. Die VERKÄUFERIN wird insbesondere keine Arzneimittel oder Sonderartikel zurücknehmen, da diese nicht ohne größere Aufwände weiter veräußert werden können bzw. im Falle von Arzneimitteln nicht weitervertrieben werden dürfen.
8. Liefer- und Versandbedingungen
8.1. Die VERKÄUFERIN ist berechtigt den Versand der Ware, inkl. der Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) im Auftrag des KUNDEN gem. § 315 BGB an die in der Bestellung vom KUNDEN mitgeteilte Lieferanschrift zu bestimmen, falls der KUNDE der VERKÄUFERIN keine Vorgaben bzgl. des Versands in Textform unterbreitet bzw. im Rahmen des Bestellprozesses auswählt.
8.2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den KUNDEN über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über.
8.3. Kommt der KUNDE in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom KUNDEN zu vertretenden Gründen, so ist die VERKÄUFERIN berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen.
8.4. Bestellungen und Lieferungen sind nur in und nach Deutschland sowie in die im Rahmen der Versandtabelle angebotenen Länder möglich. Bei Lieferverzögerungen wird die VERKÄUFERIN den KUNDEN umgehend informieren.
8.5. Die Angabe von Lieferfristen durch die VERKÄUFERIN erfolgt unverbindlich. Sofern die VERKÄUFERIN verbindliche Lieferfristen, die gesondert bestätigt wurden, aus Gründen, die die VERKÄUFERIN nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann (Nichtverfügbarkeit der Leistung), wird die VERKÄUFERIN den KUNDEN hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, ist die VERKÄUFERIN berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Eine bereits erbrachte Gegenleistung des KUNDEN wird die VERKÄUFERIN unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch die Zulieferer der VERKÄUFERIN, wenn die VERKÄUFERIN ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat und weder die VERKÄUFERIN noch dessen Zulieferer ein Verschulden trifft und auch nicht nur ein vorübergehendes Leistungshindernis auf Seiten des Zulieferers der VERKÄUFERIN besteht.
8.6. Der Eintritt von Lieferverzug bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den KUNDEN vorab erforderlich.
8.7. Sofern ein durch den KUNDEN bestelltes Produkt oder eine Ware nicht lieferbar sein sollte, wird die VERKÄUFERIN dies als Rückstand führen und wenn lieferbar an den KUNDEN ausliefern.
8.8. Die Rechte des KUNDEN aus Ziffer 10 dieser AGB und die gesetzlichen Rechte der VERKÄUFERIN bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung) bleiben unberührt. Sendet der Beförderer den Kaufgegenstand an die VERKÄUFERIN zurück, da eine Zustellung beim KUNDEN nicht möglich war, trägt der KUNDE die Kosten für einen erneuten Versand, wenn die Anlieferung bei dem KUNDEN an einem Werktag zwischen 08:00 und 18:00 Uhr MEZ erfolgte, es sei denn der KUNDE hätte die VERKÄUFERIN vorab auf eine Nichterreichbarkeit zum jeweiligen Lieferzeitpunkt explizit hingewiesen.
9. Eigentumsvorbehalt
9.1. Die VERKÄUFERIN behält sich das Eigentum an den verkauften Sachen bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
9.2. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte und Waren dürfen von dem KUNDEN vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der KUNDE hat die VERKÄUFERIN unverzüglich in Textform zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die Waren erfolgen.
9.3. Bei vertragswidrigem Verhalten des KUNDEN, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, ist die VERKÄUFERIN berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts und des Rücktritts heraus zu verlangen. Zahlt der KUNDE den fälligen Kaufpreis nicht, darf die VERKÄUFERIN diese Rechte nur geltend machen, wenn dem KUNDEN zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt wurde oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
9.4. Der KUNDE ist befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.
9.5. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der Waren der VERKÄUFERIN entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei die VERKÄUFERIN als Hersteller gilt. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwirbt die VERKÄUFERIN Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
9.6. Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der KUNDE schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe des etwaigen Miteigentumsanteils der VERKÄUFERIN gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an die VERKÄUFERIN ab. die VERKÄUFERIN nimmt die Abtretung an. Die in vorgenannten Pflichten des KUNDEN gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.
9.7. Zur Einziehung der Forderung bleibt der KUNDE neben der VERKÄUFERIN ermächtigt. Die VERKÄUFERIN verpflichtet sich, die Forderung nicht einzuziehen, solange der KUNDE seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der VERKÄUFERIN nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist und kein sonstiger Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt. Ist dies aber der Fall, so kann die VERKÄUFERIN verlangen, dass der KUNDE die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
9.8. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten der Forderungen der VERKÄUFERIN um mehr als 10%, wird die VERKÄUFERIN auf Verlangen des KUNDEN Sicherheiten nach Wahl der VERKÄUFERIN freigeben.
Gewährleistung/Mängelhaftung/Rügepflicht
10.1. Für Sach- und Rechtsmängel gelten die gesetzlichen Bestimmungen, sofern im nachfolgenden nichts abweichendes vereinbart ist. Die gesetzlichen Sonderregelungen für den Verkauf an Verbraucher (Lieferantenregress gemäß §§ 478, 479 BGB) bleiben unberührt.
10.2. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang auf den KUNDEN.
10.3. Die Mängelansprüche des KUNDEN setzen voraus, dass dieser seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten gem. §§ 377, 381 HGB nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel, so ist die VERKÄUFERIN hiervon unverzüglich schriftlich (Brief oder FAX) Anzeige zu machen. Als unverzüglich gilt die Anzeige, wenn sie innerhalb von zwei Wochen erfolgt, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Versäumt der KUNDE die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist die Haftung der VERKÄUFERIN für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen.
10.4. Grundlage der Mängelhaftung der VERKÄUFERIN ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten die als solche bezeichneten Produktbeschreibungen, Flyern, Katalogen, Preislisten, Aussagen etc. (auch ggf. des Herstellers) sowie ggf. im Angebot und dessen Anlagen die der KUNDEN vor seiner Bestellung zugänglich waren oder die in gleicher Weise wie diese AGB in den Vertrag einbezogen wurden.
10.5. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs. 1 S 2 und 3 BGB).
10.6. Ist die gelieferte Sache mangelhaft, kann die VERKÄUFERIN zunächst wählen, ob Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) geleistet wird. Das Recht der VERKÄUFERIN, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt. Die VERKÄUFERIN ist berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der KUNDE den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der KUNDE ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
10.7. Der KUNDE hat der VERKÄUFERIN die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat der KUNDE die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften an die VERKÄUFERIN zurückzugeben. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn der VERKÄUFER ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet war.
10.8. Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom KUNDEN zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der KUNDE vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.
10.9. Ansprüche des KUNDEN auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe von Ziffer 10 dieser AGB und sind im Übrigen ausgeschlossen.
11. Haftung
11.1. Für Ansprüche des KUNDEN auf Schadensersatz oder Ersatz „vergeblicher Aufwendungen“ (§ 284 BGB) gegen den VERKÄUFER gelten die nachfolgenden Bestimmungen dieses Artikels der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Haftung der VERKÄUFERIN nach dem Produkthaftungsgesetz (§ 14 ProdHaftG) und die von der VERKÄUFERIN abgegebene Garantien bleiben unberührt.
11.2. Die VERKÄUFERIN haftet für alle Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der VERKÄUFERIN, der Mitarbeiter, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der VERKÄUFERIN beruhen, nach den gesetzlichen Bestimmungen.
11.3. Die VERKÄUFERIN haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen, grob fahrlässigen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der VERKÄUFERIN, der Mitarbeiter, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der VERKÄUFERIN beruhen, nach den gesetzlichen Bestimmungen.
11.4. Für fahrlässige Verstöße, die nicht unter Ziffer 10.3 fallen, haftet die VERKÄUFERIN, wenn die VERKÄUFERIN eine wesentliche Vertragspflicht, d.h., eine Pflicht, deren Erfüllung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (wesentliche Vertragspflicht oder Kardinalpflicht) fahrlässig verletzt hat. Die Haftung ist in solchen Fällen auf den typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, d.h., auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertrages typischerweise gerechnet werden muss. Eine wesentliche Vertrags- oder Kardinalpflicht im vorgenannten Sinne ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
11.5. In allen anderen Fällen haftet die VERKÄUFERIN nicht.
12. Produktänderungen
Die VERKÄUFERIN behält sich das Recht vor, jederzeit Konstruktions- oder Ausführungsänderungen vorzunehmen, sofern der Funktionsumfang des Produktes hiervon nicht gemindert wird. die VERKÄUFERIN ist nicht verpflichtet, diese Änderungen anzukündigen oder an bereits ausgelieferten Produkten vorzunehmen.
13. Datenspeicherung und Datenschutz
Es gelten datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Datenschutzerklärung auf der Internetseite https://beckelmann.de/datenschutz/
14. Schlussbestimmungen
14.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
14.2. Ist der KUNDE Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag in 46238 Bottrop, Deutschland.
14.3. Dasselbe gilt, wenn der KUNDE Unternehmer ist und keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis der VERKÄUFERIN, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.
14.4. Der KUNDE ist nicht berechtigt, mit Gegenansprüchen, die ihm aus diesem Vertrag zustehen, aufzurechnen oder zurückzubehalten, es sei denn, die Gegenansprüche sind von der VERKÄUFERIN schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.